Hinweis für die Gemeindemitglieder auf Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO und Bekanntgabe von Ort und Zeit der Wahlhandlung (§17 Abs. 3 KGWO) Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach gibt hiermit bekannt, dass ab 10. Mai 2021 bis 2. Juni 2021 für alle Gemeindemitglieder die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht. Das Wählerverzeichnis liegt im Ev. Pfarramt in Neckarsteinach aus und kann nach telefonischer Terminvereinbarung (06229-459) von jedem Gemeindemitglied eingesehen werden Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen. Dies ist bis zum Wahltag möglich. Die Kirchenvorstandswahl 2021 findet am 13.Juni 2021 in Form einer Briefwahl mit Wahllokal statt. Das Wahllokal befindet sich in der Ev. Kirche Neckarsteinach und ist von 10.00 -16.00 Uhr geöffnet.
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